Stipendien

Allgemeines

  • Die Stipendien werden in der Regel für 1 Jahr gesprochen und müssen nach Ablauf durch die Schülerinnen und Schüler oder deren gesetzliche Vertreter erneut beantragt werden.
  • Steuerbare Jahreseinkommen über Fr. 35'000.-- können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
  • Formulare zur Beantragung der einzelnen Stipendien sind im Sekretariat der Musikschule erhältlich.
  • Anmeldeschluss für Stipendien ab 1. August ist jeweils der 15. August.
  • Anmeldeschluss für Stipendien ab 1. Februar ist jeweils der 15. Februar.

von Borries

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Thun, deren Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben.

Stipendienfonds der Musikschule Region Thun

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Der Wohnsitz ist nicht massgebend.

Helene Fahrni Fonds

Ausschliesslich für sehr begabte Schüler. Die finanziellen Verhältnisse der Eltern sowie der Wohnsitz sind nicht massgebend. Einschränkung: Der Schüler/Die Schülerin muss mindestens während 3 Semestern an unserer Schule den Unterricht besucht haben und darf nicht älter als 28 Jahre sein. SchülerInnen, die in eine K&S-Klasse aufgenommen worden sind sowie fortgeschrittene SchülerInnen (ab 7. Klasse) können vor Ablauf der 3 Semester ein Beitragsgesuch stellen.
Ein Beitrag wird im Prinzip nur bis zum Erreichen des Lehrdiploms gesprochen.

 
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